Rechtsbeistand

Rechtsbeistand
Berufsbezeichnung für eine Person, der nach § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) die unbeschränkte Erlaubnis für die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch den dafür zuständigen Präsidenten des Amts- oder Landgerichts erteilt ist (§ 4 der Zweiten VO zur Ausführung des RBerG vom 3.4.1936, RGBl I 359). Der R. kann auch  Prozessagent sein. Da durch Gesetz vom 18.8.1980 (BGBl I 1503) nur noch Rechtsberatung für bestimmte eingeschränkte Sachbereiche zugelassen ist, können Rechtsbeistände nicht mehr zugelassen werden (vgl. Art. 1 § 1 RBerG).
- Vergütung des R. entspricht Rechtsanwaltsgebühren.
- Vgl. auch  Rentenberater,  Rechtsberatung.
- Anders:  Rechtspfleger.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Rechtsbeistand — ist die Berufsbezeichnung für Personen, denen die unbeschränkte (Vollerlaubnis) oder beschränkte Erlaubnis (für bestimmte Rechtsgebiete) nach Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) a. F. (i. d. Gesetzesfassung vor dem 18. August 1980) erteilt… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsbeistand — Rechtsbeistand, so v.w. Advocat, Sachwalter …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtsbeistand — Rechtsbeistand, s. Rechtsanwalt …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtsbeistand — Rechtsbeistand,der:Beistand·Rechtsberater·Syndikus·Justiziar;auch⇨Rechtsanwalt …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Rechtsbeistand — ↑Justiziar, ↑Prozessagent, ↑Syndikus …   Das große Fremdwörterbuch

  • Rechtsbeistand — ↑ stehen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Rechtsbeistand — Anwalt; Justiziar; Advokat; Rechtssachverständiger; Rechtsvertreter; Rechtsanwalt; Rechtsberater; Rechtsverdreher (derb) * * * Rẹchts|bei|stand 〈m. 1u〉 Rechtsanwalt od. andere Person mit jurist. Kenntnissen …   Universal-Lexikon

  • Rechtsbeistand — der Rechtsbeistand, ä e (Aufbaustufe) jmd., der kein Rechtsanwalt ist und in rechtlichen Fragen berät Beispiel: Er wurde als Rechtsbeistand vom Präsidenten des Amtsgerichts Hannover bestellt …   Extremes Deutsch

  • Rechtsbeistand — Rẹchts·bei·stand der; Jur; jemand, der die Gesetze kennt und der vom Staat die Erlaubnis hat, Leute vor Gericht zu beraten (ohne Rechtsanwalt zu sein) Rẹchts·be·ra·ter der; jemand (ein Rechtsanwalt), der z.B. eine Regierung, eine große Firma in …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Rechtsbeistand — Rẹchts|bei|stand …   Die deutsche Rechtschreibung

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